„ASV-Bereinigung aufs Nötigste begrenzt“
Die Gesamtvergütung muss aufgrund der Leistungen, die in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) verlagert werden, reduziert werden. Dies schreibt das Versorgungsstärkungsgesetz vor. Und sorgte in der Vergangenheit für Diskussionen. Die KBV konnte nun im Bewertungsausschuss erreichen, dass die ASV-Bereinigung auf das Nötigste begrenzt wird, heißt es in einer KBV-Mitteilung vom Donnerstag.