Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung
Auch wenn ein Patient ausdrücklich eine Behandlung wünscht, die gegen medizinische Standards verstößt, muss ein Arzt einem Gerichtsurteil zufolge diese ablehnen. Behandelt er ihn trotzdem wider besseres Wissen falsch, muss er für Fehler haften. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.