Patient erhält Schmerzensgeld wegen mangelhafter Aufklärung
Wegen einer mangelhaften Risikoaufklärung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Arzt zu 6.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Arzt habe schuldhaft versäumt, den Patienten vor einer Versteifungsoperation des Sprunggelenks über das Risiko einer Pseudoarthrose aufzuklären.