„Homöopathie muss als Satzungsleistung erstattungsfähig bleiben“
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) legt sich mit G-BA-Chef Hecken an. Zankapfel ist die Homöopathie. Laut BPI sollen homöopathische Arzneimittel auch in Zukunft als Satzungsleistungen von der GKV erstattet werden können.