Einheitliche Kodierrichtlinien für Ärzte als Ad-Hoc-Maßnahme
In der Diskussion über Up-Coding hat die AOK nun ein eigenes Positionspapier zur „Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ vorgelegt. Darin schlägt sie auch die Einführung von verbindlichen Kodierrichtlinien für niedergelassene Ärzte vor. Bei Verstößen solle es Sanktionen geben.