Prozess vor Sozialgericht: Die Gerichtskosten sind moderat
Ein Anwalt ist vor dem Sozialgericht nicht erforderlich, vor dem Landes- und Bundessozialgericht aber schon. Die Gerichtskosten sind moderat, im Bereich weniger hundert Euro. Sie werden ein Urteil bekommen. Gerechtigkeit (in dem Sinne, dass die Kasse die Kosten für den bei ihr Versicherten zahlen muss) aller Voraussicht nach nicht. Die beiden Vorredner haben Recht: Außer dass Sie viel ...