PKV soll in Mutterschutz-Phase zahlen
Private Krankenversicherungen sollen verpflichtet werden, selbstständigen Frauen in der Phase des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes Krankentagegeld zu zahlen. Voraussetzung sei, dass eine private Krankentagegeld-Versicherung bestehe.