Wir haben gegen TurboMed eine einstweilige Verfügung beantragt
Wir haben bereits im Dezember 2016 beim Amtsgericht Kolenz gegen TurboMed eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch aufgrund einer Verfristung (wir hatten Praxisurlaub und konnten nicht zeitgerecht anworten) abgelehnt wurde. In der Sache konnte das AG Koblenz nicht zu einem abschließenden Urteil finden. Angesichts der Stellungsnamhe der KBV und des GKV Spitzenverbandes ist zu erwarten, dass bis zum 1.4.17 die Zertifizierungsrichtlinien geändert werden und die ...