Die neuen Psychotherapierichtlinie: Das habe ich auf einer Fortbildung dazu erfahren
...Ich war am 4. Februar auf einer Fortbildung in unserer KV zu diesem Thema und da wurde klar, wie viel über die Umsetzung noch unklar ist. Zunächst einmal müssen alle Psychotherapeuten die Sprechstunde anbieten. Es ist aber nicht eine übliche Sprechstunde wie anderen Ärzten, sondern letztendlich ein Erstgespräch, das nun sehr formalisiert abläuft mit viel Bürokratie. Patienten müssen im ersten Jahr noch keine Sprechstunde verpflichtend aufsuchen, wenn sie Psychotherapie machen möchten. Sie können auch direkt in die Probatorik. Weder akut Behandlung noch die Kurzzeittherapie von 2 × 12 Sitzungen sind in ihrer Honorierung BSG-gestützt. Wieviel man letztendlich dafür bekommt, wird sich vermutlich erst sehr viel später herausstellen, möglicherweise auch wieder erst durch Sozialgerichts Urteile. Man ist hier ...