Speziallaborleistungen: Ein Update zum Thema Abrechnungsbetrug und Fachkunde
Im April vorigen Jahres berichteten wir über Briefe der Barmenia an Ärzte, die als Nicht-Laborarzt Speziallaborleistungen (Abschnitte M III und M IV der GOÄ) abrechnen. Dazu berichteten wir auch über den Beschluss des LG Düsseldorf vom 9.10.2015 (AZ 20 KLs 32/14). Das LG hatte den auf von der BÄK vertretenen Auffassungen (der Arzt müsse während der gesamten Dauer der Laboruntersuchung im Labor persönlich anwesend sein) beruhenden Vorwurf des Abrechnungsbetruges mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Der Staatsanwalt hatte gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben, die jetzt vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.1.2017, AZ: III-1 Ws 482/15) als unbegründet verwerfen wurde. Besonders interessant daran ist, dass...