Laboruntersuchungen: Streit um fachliche Qualifikation
... Dass ein Arzt, der Speziallabor selber in seiner Praxis macht oder auch auswärts, dann aber dort von der Probenbeurteilung bis zur Befunderstellung anwesend ist, war nie strittig. Streit gab es aber schon immer wegen der fachlichen Qualifikation. Davon ausgehend, dass der Arzt die Analyse i.d.R. nicht selber macht (nicht eigenhändig), miuss er ja nach § 4 GOÄ die fachliche Weisung erteilen können. Und dazu gilt das Prinzip "ich kann nicht fachlich weisen über Dinge, von denen ich selber nichts verstehe". Was auch meine Meinung ist. Aber wie weist der Arzt die fachliche Qualifikation im Zweifel nach? Da vertraten die Ärztekammern schon immer ...