Keine Sozialversicherungs-Pflicht für Honorar-Notärzte
Nachdem ein Urteil des Bundessozialgerichts im vergangenen Sommer für Unsicherheit gesorgt hatte, ob es sich bei der notärztlichen Tätigkeit auf Honorarbasis möglicherweise um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, schafft die Bundesregierung jetzt Rechtssicherheit.