Zuckerkranker Erstklässler hat Anspruch auf Schulbegleitung
Ein zuckerkranker Erstklässler hat Anspruch auf eine Schulbegleitung zur Versorgung mit Insulin. Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Fulda getroffen.
Ein zuckerkranker Erstklässler hat Anspruch auf eine Schulbegleitung zur Versorgung mit Insulin. Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Fulda getroffen.