Zulassungsentzug wegen Regressen und „Fake“ bei Terminabsagen
Regresse aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sachlichen Berichtigungen können in ein Zulassungsentzugsverfahren münden. In einem solchen Verfahren legte sich das SG Marburg jetzt bei der Höhe des Regressbetrages fest, ab der auf jeden Fall ein Zulassungsentzug gerechtfertigt ist.