Verordung des BMG auf dem Weg
Auf den Internetseiten fast aller namhaften Hersteller von Arztpraxis-Sofware ist es nach wie vor zu lesen: Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten seien per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 1. Juli 2018 für eine Anbindung ihrer Praxis an die Telematik-Infrastruktur zu sorgen.