Neue Vergütungsregelung beschlossen
Die Vergütungsregelung für das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen steht. Damit kann das Screening zum 1. Januar 2018 starten.
Die Vergütungsregelung für das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen steht. Damit kann das Screening zum 1. Januar 2018 starten.