Bereitschaftsdienstzeit ist Arbeitszeit
Bereitschaftsdienst ist nach dem EU-Arbeitszeitrecht als Arbeitszeit anzusehen, stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar. Der Marburger Bund begrüßt das Urteil.
Bereitschaftsdienst ist nach dem EU-Arbeitszeitrecht als Arbeitszeit anzusehen, stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar. Der Marburger Bund begrüßt das Urteil.