„Das geltende Heilpraktikergesetz von 1939 ist restlos veraltet!“
Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) unterstützt die FDP-Forderung, das Heilpraktikergesetz zu erneuern. Im Gegensatz zu den sonst im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen gebe es hier Wildwuchs.