KBV soll für kürzere Rückforderungsfristen kämpfen
Die Krankenkassen können bislang bis zu vier Jahre nach Erlass von Honorarbescheiden nachträglich kürzen. Diese Frist sollte auf zwei Jahre verkürzt werden, fordert die VV der KBV.
Die Krankenkassen können bislang bis zu vier Jahre nach Erlass von Honorarbescheiden nachträglich kürzen. Diese Frist sollte auf zwei Jahre verkürzt werden, fordert die VV der KBV.