Klinikärzte müssen nicht an ambulantem Notdienst teilnehmen
Krankenhausärzte dürfen nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Es gab einem leitenden Oberarzt aus Kassel recht, der sich gegen diese Praxis in Hessen gewandt hatte.