BÄK fordert Verbot des Parallelvertriebs von Arzneimitteln
Der Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) liegt vor. Am kommenden Montag können sich die Verbände im Bundesgesundheitsministerium dazu äußern. Der Bundesärztekammer (BÄK) sind besonders zwei Punkte wichtig.