Bundestagsabgeordnete verteidigen Sterbehilfe-Verbot
Der neue Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs verbietet die Aktivitäten umstrittener Suizidbegleiter. Aber auch Palliativmediziner und andere Ärzte sehen sich in ihrer Arbeit bedroht. Einige schwerkranke Kläger erleben die Verhandlung ihrer Verfassungsklagen nicht mehr mit.