Kein Papierausdruck bei elektronischer AU-Bescheinigung
Ab 2021 müssen Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Bescheinigung eines Versicherten digital bereitstellen. Dennoch sollen Ärzte ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber mitgeben. Das will die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht hinnehmen.