500.000 Euro Schmerzensgeld für Querschnittsgelähmte
Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500.000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden.