Ärztin scheitert mit Klage gegen Jameda
Eine Ärztin hat mit ihrer Klage gegen das Bewertungsportal Jameda eine Schlappe erlitten. Sie muss weiterhin akzeptieren, dass sie zur Bewertung auf dem Online-Portal gelistet wird. Das hat das Landgericht (LG) München mit Urteilen vom 17. Januar 2020 entschieden.