In Arztpraxen besteht jetzt Maskenpflicht
Die Ärzteschaft in Baden-Württemberg begrüßt die neue Corona-Verordnung des Landes, mit der die Regeln für das Tragen von Masken in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten präzisiert werden. Danach sind Patienten und ihre Begleitung, Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinisches Fachpersonal verpflichtet, in den Praxen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.