Medizinisch indizierter Ultraschall bei Schwangeren stellt keine Ordnungswidrigkeit dar
Das hatte unter den Gynäkologen heftige Debatten ausgelöst: Die neue Strahlenschutzverordnung untersagt Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation. Nun weisen Fachverbände darauf hin, dass dies nicht das Ende der Selbstzahlerleistungen bedeutet.