Verfassungsbeschwerde wegen ePA hat keinen Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde aufgrund der elektronischen Patientenakte abgewiesen. Die zuständige Kammer hielt sie für unzulässig.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde aufgrund der elektronischen Patientenakte abgewiesen. Die zuständige Kammer hielt sie für unzulässig.