Auch extrabudgetäre Leistungen zählen bei Plausibilitätsprüfungen
Zu lange abgerechnete Gesprächszeiten können Ärztinnen und Ärzte teuer zu stehen kommen. Das Landessozialgericht Baden Württemberg hat in seinem Urteil vom 28.05.2025 (Az.: L 5 KA 3048/24) klargestellt, dass bei der Plausibilitätsprüfung auch extrabudgetäre Leistungen berücksichtigt werden dürfen.
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