Thüringen muss Regel für Ärzte-Notdienst ändern
Das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zum Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte hat Auswirkungen auf Thüringen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) muss die bislang geltende Regelung geändert werden.