Trotz Eigenkritik wird eAU gangbar gemacht!
Vor einer Woche hat die Vertreterversammlung der KBV einstimmig beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und des elektronischen Rezeptes zu verschieben. Wie der Vorstand der KBV diesen Auftrag nun umzusetzen versucht, kann man nur als „janusköpfig“ bezeichnen.