Abrechnung der GOÄ 860 – das müssen Sie beachten
860 GOÄ dürfen Sie dann abrechnen, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und nur einmal im Behandlungsfall (hier dem "Krankheitsfall"). 2x an aufeinanderfolgenden Tagen geht also nicht, außer (im eher wohl theoretischen Fall), Sie hätten die Leistung am ersten Tag abgeschlossen und am Folgetag läge ein völlig anderes Krankheitsbild vor. Welche Zeit realistisch ist, müssten Ihre Fachkollegen sagen. Ein anhaltspunkt wären vielleicht die 50 Minuten Mindestzeit in 35140 EBM. Den Faktor wegen ...