„Die Interessen der Leistungserbringer müssen zurücktreten“
Krankenkassen sollten mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Leistungen bekommen und die Interessen der „Leistungserbringer“ sollten weniger stark berücksichtigt werden, findet der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, mit Blick auf eine Reform der GKV.