Karlsruhe weist Eilanträge zurück
Die Schlussabstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann wie geplant am Freitag stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwei Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren abgelehnt.