Gericht bestätigt Pflichtmitgliedschaft für Ruhestandsärzte
Niederlage für klagende Mediziner: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die Zwangsmitgliedschaft in der Landesärztekammer auch für nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte für rechtens. Klägervertreter sehen dennoch Chancen in laufenden Verfahren zur Beitragsordnung.