Hohe Rückforderungen bei zwei KVen
„Chaos“ bei der (alten) TI-Pauschale
Weil die Abrechnung der neuen TI-Pauschalen geändert wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, dass alle Erstattungen, die 2023 an die Praxen ausgezahlt wurden, im Rahmen einer finalen Endabrechnung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband abzurechnen sind. Das hat in zwei KVen erhebliche finanzielle Konsequenzen.