„Assistenzen nur mit Genehmigung beschäftigen“
Wer in einer Vertragsarztpraxis eine Assistenzkraft beschäftigen möchte, braucht dafür zwingend eine vorherige schriftliche Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Ansonsten droht ein Regress, warnt die KV Rheinland-Pfalz.
