Gericht bestätigt Pflichtmitgliedschaft für Ruhestandsärzte
Niederlage für klagende Mediziner: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die Zwangsmitgliedschaft in der Landesärztekammer auch für nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte für rechtens. Klägervertreter sehen dennoch Chancen in laufenden Verfahren zur Beitragsordnung.
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