Basistarif-Privatrechnung: Keine Erstattung ohne Arztnummer?
Ich hatte im Notarztdienst einen Basistarifpatienten zu versorgen; die Rechnung wurde entsprechend den im Basistarif leider nunmal vorgesehenen Minimalsätzen ausgestellt. Jetzt ruft mich die Ehefrau des Patienten an und sagt, die Inter-KV würde auf einer LANR (lebenslange Arztnummer) auf der Rechnung bestehen, da sonst kein Erstattungsanspruch bestünde. Das habe ich so noch nie gehört; meine Privatrechnungen sind bisher immer ohne LANR rausgegangen. Weiss jemand näheres? Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage dafür, dass private Krankenversicherungen auf einer Basistarifpatientenrechnung die Arztnummer (LANR) des Rechnungsstellers haben wollen?
