Sicherheitsnadeln für Insulin-Pen: In welchen Fällen muss die Umstellung erfolgen?
Ich hatte dieser Tage den Anruf eines Heimmitarbeiters, irgendein Kollege hätte sich mit einer Insulin-Pen-Nadel gestochen Aufforderung: ich solle ab sofort für alle Patienten nur noch die Sicherheitsnadeln aufschreiben (hätte der Betriebsarzt gesagt). Fragen: Wie ist eigentlich die rechtliche Lage? In welchen Fällen muß eine Umstellung auf die - teureren - Sicherheitsnadeln tatsächlich erfolgen? Gilt das auch für Patienten im Heim, die sich selbst spitzen? Wer hatte einen ähnlichen Fall und kann Aufklärung liefern?