Leichenschau: Wegegeld - Reiseentschädigung sind da mehr !
... Sie dürfen gemäß GOÄ § 8 Wegegeld und ab 25 km Entfernung Reisegeld mit Abwesenheit berechnen: (1) Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius (Anmerkung: nicht gefahrene Kilometer!!) um die Praxisstelle des Arztes von 3,58 €uro bis zu zwei Kilometer 7,16 €uro bei Nacht (20-8 Uhr) 6,64 €uro bis zu fünf Kilometer 10,23 €uro bei Nacht (20-8 Uhr) 10,23 €uro bis zu zehn Kilometer 15,34 €uro bei Nacht (20-8 Uhr) 15,34€uro bis zu fünfundzwanzig Kilometer 25,56 €uro bei Nacht (20-8 Uhr) (2) Erfolgt der Besuch von der Wohnung d...