Eine Mamma-MRT ist als GKV-Leistung nach 34431 EBM abzurechnen
... Empfehle Nachfrage bei der TK, ob die im Rahmen des Modellprojektes durchgeführten Mamma-MRT gesondert abgerechnet werden. Die MRT der Mamma ist als GKV-Leistung nach 34431 EBM abzurechnen, aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen und die sind: Rezidivausschluss frühestens 6 Monate nach OP oder 12 Monate nach Beendigung einer Strahlentherapie. und nur bei gesichertem Mamma-Ca (histologisch) nach brusterhaltender Therapie, auch nach ...
