Macht die KV Berlin eigene Gesetze?
... Das ist interessant. Der Zulassungsauschuss hat zu dieser Frage, der Weiterführung von Praxen bei "Überversorgung" stets ein Votum abzugeben, welches auf dem Gesetz (SGB V, VStG) beruht. Darf sich der Zulassungsauschuss über Gesetze hinwegsetzen, weil Sie als Behördenvertreter eigene Regelungen mit dem Berliner Gesundheitssenator vereinbaren? Wer erteilt dem paritätisch von Kassen und KV-Ärzten besetzen Zulassungsausschuss dann entsprechende Weisungen? Die KV, die Kassen, der Senator? Können Sie nicht mal eine Vereinbarung machen, die das SGB V in puncto ...
