DGK zieht den Kürzeren
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) schreibt neue Regelungen zum Entlassmanagement der Kliniken vor. So sollen Kliniken künftig Arznei- und Hilfsmittel verordnen und Krankenscheine für bis zu sieben Tage ausstellen – doch Kassen, KBV und Krankenhausgesellschaft konnten sich bislang nicht auf die Ausgestaltung der Details einigen. Nun hat das erweiterte Bundesschiedsamt gesprochen.
