Natürlich kann die Berliner KV-Wahl angefochten werden
...Die Anfechtung dieser Wahl wird mit Sicherheit durch die Gerichte bestätigt werden (vor allem bei diesem knappen Ergebnissen)! Das Argument, dass diese Wahl gar nicht angefochten werden kann, weil in der Satzung keine Anfechtung vorgesehen ist, ist lächerlich und den juristischen Qualitäten des Justiziars der Berliner KV nicht würdiig. Das Einfachste wäre es ...
