Bei Brustkrebs-Nachsorge kein Anrecht auf MRT-Untersuchungen
Bei der Nachsorge einer Brustkrebserkrankung haben gesetzlich krankenversicherte Frauen keinen Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen. Dies teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Dienstag mit Verweis auf die Entscheidung in einem Eilverfahren mit.
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