Infektionsschutzgesetz sorgt für Aufregung
Die Nachricht schlug wie eine „Bombe“ ein: Am 23. November 2021 teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit, dass schon einen Tag später mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen Beschäftigte und Besucher einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen müssen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.
