Kläger fürchten um Sicherheit ihrer Daten
Die gesetzlichen Krankenkassen werden der Forschung gemäß Digitale-Versorgung-Gesetz pseudonymisierte Daten der Versicherten zur Verfügung stellen. Dagegen gehen nun zwei Kläger vor, denn sie fürchten um die Sicherheit der Daten.
