Vertragsärzte sollen rund um die Uhr „notdienstliche Akutversorgung“ bereitstellen
Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der KVen gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, rund um die Uhr „sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.