G-BA kann Leistungsanspruch nicht regeln
Die Stiko hat sich zwar kürzlich für eine RSV-Prophylaxe bei Säuglingen mit dem Wirkstoff Nirsevimab ausgesprochen. Da es sich jedoch nicht um eine „klassiche“ Impfung handelt, wandert sie nicht automatisch in den gesetzlichen Leistungskatalog, betont der G-BA.
