Neue Vorgaben für die offene Sprechstunde?
Es war noch das Werk von Jens Spahn: Seit dem 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft – und die Facharztpraxen müssen mindestens fünf Stunden wöchentlich als offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Mit den jüngsten Lauterbach-Reformen könnte da nun auch noch etwas Flexibilität wegfallen.
